Übersicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 und die damit verbundenen Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen.
Das bereits veröffentlichte und bestätigte neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2023 führt eine Veränderung der Einspeisevergütung seit dem 30.07.2022 mit sich.
Es findet eine Unterscheidung zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung der Photovoltaikanlage statt.
Bei der Einspeisevergütung findet eine Unterscheidung zwischen der Volleinspeisung und der Überschusseinspeisung des produzierten Stroms der Photovoltaikanlage statt.
Die Überschusseinspeisung bezeichnet das gängige Modell, dass der mit der Solaranlage produzierte Strom vorrangig für den Eigenverbrauch des Haushaltes verwendet wird. Der überschüssig produzierte Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und dafür wird eine Einspeisevergütung erhalten.
Bei der Volleinspeisung wird hingegen der gesamte Strom der PV-Anlage in das öffentliche Netz eingespeist.
(*Für "Strom aus Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind." Bei Anlagen, die nicht an der Direktvermarktung teilnehmen, reduziert sich die Einspeisevergütung nach §53 Abs. 1 EEG 2021 / EEG 2023 um 0,4 Cent pro kWh. Dies trifft auf die meisten PV-Anlagen z.B. auf Einfamilienhäusern zu.)
April 30, 2024
December 7, 2022
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November 30, 2023