October 27, 2022
Einspeisevergütungen für PV-Anlagen 2023

Übersicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 und die damit verbundenen Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen.

Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen in 2023

Das bereits veröffentlichte und bestätigte neue Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) 2023 führt eine Veränderung der Einspeisevergütung seit dem 30.07.2022 mit sich.

Es findet eine Unterscheidung zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung der Photovoltaikanlage statt.

Unterschied Volleinspeisung und Überschusseinspeisung.

Bei der Einspeisevergütung findet eine Unterscheidung zwischen der Volleinspeisung und der Überschusseinspeisung des produzierten Stroms der Photovoltaikanlage statt.

Die Überschusseinspeisung bezeichnet das gängige Modell, dass der mit der Solaranlage produzierte Strom vorrangig für den Eigenverbrauch des Haushaltes verwendet wird. Der überschüssig produzierte Strom wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und dafür wird eine Einspeisevergütung erhalten.

Bei der Volleinspeisung wird hingegen der gesamte Strom der PV-Anlage in das öffentliche Netz eingespeist.

Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung*

  • bis 10 kWp: 8,6 Cent/kWh
  • bis 40 kWp: 7,5 Cent/kWh
  • bis 750 kWp: 6,2 Cent/kWh

Einspeisevergütung bei Volleinspeisung*

  • bis 10 kWp: 13,4 Cent/kWh
  • bis 40 kWp: 11,3 Cent/kWh
  • bis 100 kWp: 11,3 Cent/kWh
  • bis 300 kWp: 9,4 Cent/kWh
  • bis 750 kWp: 6,2 Cent/kWh

(*Für "Strom aus Solaranlagen, die ausschließlich auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind." Bei Anlagen, die nicht an der Direktvermarktung teilnehmen, reduziert sich die Einspeisevergütung nach §53 Abs. 1 EEG 2021 / EEG 2023 um 0,4 Cent pro kWh. Dies trifft auf die meisten PV-Anlagen z.B. auf Einfamilienhäusern zu.)

Können die Einspeisemodelle kombiniert werden?

  • Bei Bedarf können mehrere Photovoltaikanlagen auf dem Dach installiert werden, so speist eine Anlage den Strom gänzlich in das öffentliche Netz ein, während die zweite Anlage den Haushalt mit Strom versorgt und lediglich der nicht verwendete Strom eingespeist wird („Anlagenzusammenfassung“). Hier muss jedoch darauf geachtet werden, dass gesonderte Zähler für beide Anlagen installiert werden müssen.
  • Alternativ kann bei einer einzelnen Anlage vor Beginn jedes Kalenderjahres neu zwischen der Überschuss- und Volleinspeisung entschieden werden und somit järhlich zwicshen den Modellen gewechselt werden.

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