Ab 2023 gilt die Null Prozent Umsatzsteuer auf den Erwerb von Photovoltaikanlagen sowie die Einkommenssteuer-Befreiung.
Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz beschlossen. Dieses enthält eine Änderung der steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen. Es wird eine Anschaffung ohne Mehrwertsteuer möglich sein und es findet eine Befreiung der Einkommenssteuer für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen statt.
Beim Verkauf von Photovoltaikanlagen wird der Steuersatz von null Prozent eingeführt. Somit sparen Sie sich als Käufer beim Erwerb einer Photovoltaikanlage die Mehrwertsteuer von 19%.
Die Einführung des null Prozent Steuersatzes gibt es bisher im deutschen Steuerrecht nicht. Dieser wird durch eine geschaffene Regelung in der europäischen Umsatzsteuerrichtlinie geschaffen. Hierbei wird der Verkauf einer Photovoltaikanlage nicht von der Umsatzsteuer befreit, sondern dem Kunde wird der Nettopreis zuzüglich null Prozent Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Zudem erhalten die Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen die Befreiung der Einkommenssteuer, dies gilt sowohl für bestehende als auch neue Anlagen.
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